Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und kontaminierten Bereichen

Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)

In der Verordnung über Sicherheits und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen geregelt.
Unsere nach den Richtlinien für Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB) qualifizierten Mitarbeiter führen für Sie alle Tätigkeiten der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Baustellenverordnung durch.
Dabei begleiten wir Sie bereits in der Planungsphase bei der Organisation der Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, um potenzielle Gefahrenquellen im Vorfeld zu erkennen und soweit wie möglich durch organisatorische, ggf. durch weiterführende Maßnahmen zu vermeiden.
Während der Bauphase koordinieren wir die sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf der Baustelle und passen sie an geänderte Gegebenheiten an. Wir erstellen die Baustellenordnung und Gefährdungsbeurteilungen und führen sicherheitsbezogene Unterweisungen des Personals durch.
Für die spätere Nutzung erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten.
Bei Bedarf führen wir die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gemeinsam mit einer ökologischen Baubegleitung durch.

Koordination nach BGR 128

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (insbesondere Altlasten) muss der Bauherr (Auftraggeber) einen Koordinator bestellen, wenn mehrere Firmen mit der Ausführung z.B. von Sanierungsarbeiten betraut werden sollen. Zu den Aufgaben des Koordinators gehören z. B. das Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans, die Einweisung der Arbeitnehmer in die jeweiligen Gefährdungen oder auch die Veranlassung weiterer Messungen. Der Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128 kann Bestandteil des SiGe-Plans nach BaustellV sein.

Mitarbeiter von chromgruen verfügen über die erforderliche Sachkunde und fachliche Eignung, Bauherren nach BGR 128 zu unterstützen.

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