Sicherheitsdatenblätter

In der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde festgelegt (§ 6 Abs. 1), dass Sicherheitsdatenblätter durch fachkundige Personen zu erstellen sind.

chromgruen hat im Jahr 2006 im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einen Workshop vorbereitet und durchgeführt, bei dem die Anforderungen an die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern weiter konkretisiert werden sollen.

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung sind die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter erneut gestiegen, da nunmehr für registrierungspflichtige Stoffe sind Stoffsicherheitsberichte und Expositionsszenarien zu erstellen und dem Sicherheitsdatenblatt hinzuzufügen sind.

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