Landschaftspflegerische Begleitplanung

Ausschnitt aus einer Karte der Eingriffsbewertungen

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz muss für einen Eingriff in Natur und Landschaft, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, vom Planungsträger ein landschaftspflegerischer Begleitplan als Bestandteil des Fachplanes vorgelegt werden.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) enthält die Erfassung und Bewertung des Zustandes des Naturhaushaltes, eine Beschreibung der durch den Eingriff ausgelösten Wirkfaktoren, die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie eine Ermittlung und Darstellung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Auf Basis einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird nachgewiesen ob und wie die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen kompensiert werden.

Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne zu verschiedenartigen Bauvorhaben.
Dabei werden verschiedene gängige Verfahren zur Bewertung des Naturhaushaltes, des Bodens und des Landschaftsbildes eingesetzt.
Die Wahl der Bewertungsverfahren erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Berücksichtigt wird dabei auch die Kompatibilität mit bereits bestehenden oder zu erstellenden Ökokonten.
Enge Abstimmung mit der technischen Planung sowie der Einsatz von CAD und GIS tragen zu einem optimalen Ergebnis bei.

In der Vergangenheit wurden von uns LBPs z.B. zum Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen, dem Abwasserkanal Emscher und zu Deponiesanierungen erstellt.

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